Logopädie
Wann sollte ein Logopäde um Rat gefragt werden?/ Wann ist eine logopädische Behandlung sinnvoll?
Bei Kindern:
- wenn die Sprachentwicklung Ihres Kindes verzögert ist
- wenn der Satzbau und die Grammatik fehlerhaft sind
- wenn Ihr Kind Wörter falsch ausspricht
- wenn Ihr Kind stottert oder zu schnell spricht
- bei ständiger Heiserkeit und/oder Wegbleiben der Stimme
- wenn ihr Kind in Kieferorthopädischer Behandlung ist und falsch schluckt
Bei Erwachsenen:
- wenn Sie durch eine Operation oder aus ungeklärter Ursache heiser sind
- wenn Ihre Stimme nicht mehr belastbar genug ist. (häufig bei Berufssprechern wie z.B. Pädagogen)
- wenn Sie stottern oder zu schnell sprechen
- wenn Sie nach einem Schlaganfall,einer Gehirnverletzung oder durch eine neurologische Erkrankung Schwierigkeiten mit dem gesprochenen/geschriebenen Wort haben oder Probleme mit dem Sprachverstehen haben.
Wie bekommen Sie logopädische Therapie?
Sollten ein oder mehrere Punkte des oben genannten zutreffen oder Sie sich aus anderen Gründen für eine logopädische Therapie entschlossen haben, geht es wie folgt weiter:
- Je nach Art der Störung müssen Sie sich an einen Arzt wenden, dieser entscheidet über eine Notwendigkeit der logopädischen Behandlung.
- Sollte eine Behandlung notwendig sein, stellt dieser Arzt ihnen eine Verordnung aus.
- Damit kontaktieren Sie dann einen Logopäden
- Es wird eine ausführliche Diagnostik durchgeführt.
- Entsprechend der Diagnostikergebnisse und eigener Wünsche wird dann ein Therapieplan erstellt und durchgeführt.
Welche Ärzte können eine Verordnung für Logopädie ausstellen?
Je nach Störungsschwerpunkt wenden Sie sich an einen/Ihren:
- Hausarzt
- Kinderarzt
- Hals- Nasen- Ohrenarzt
- Phoniater
- Neurologen
- Kinder und Jugendpsychiater
- Internisten
Zahlt meine Krankenkasse die logopädische Behandlung?
Sowohl die gesetzlichen Krankenkassen als auch die Privaten Versicherungen übernehmen die Kosten für eine logopädische Behandlung.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind bei den gesetzlichen Krankenkassen von Zuzahlungen befreit.
Bei Erwachsenen wird eine anteilsmäßige Zuzahlung erhoben, insofern Sie nicht durch einen Befreiungsausweis von Zuzahlungen befreit sind,